Ratgeber

Elektronikversicherung sinnvoll

Ob eine Elektronikversicherung sinnvoll ist, kann jeder für sich selbst entscheiden. Eine solche Versicherung reguliert die Schäden, die an Elektronikgeräten und Anlagen entstehen, sofern diese nicht grob fahrlässig verursacht wurden oder Schäden enthalten, die mit Verschleißteilen zu tun haben. Es gibt ein paar gute Versicherer auf dem Markt, die sowohl private als auch geschäftliche Personen versichern. Dank der Versicherungen ergibt sich für sie kein finanzieller Schaden, der infolge des Defektes zustande kommt.

Wir helfen Unternehmen, Vereinen und Selbstständigen seit Jahren bei der Suche nach einer passenden Gewerbeversicherung. Dabei unterstützen wir Sie in allen Lebensphasen und bieten Ihnen eine individuelle Risikoanalyse.

Elektronikversicherung sinnvoll

Elektronikversicherung sinnvoll

Eine Elektronikversicherung besteht grundlegend daraus, die elektronischen Anlagen und Büroeinrichtungen eines Unternehmens vor Schäden zu schützen. Innerhalb der Versicherung sind auch Datenträger und das Betriebssystem mitversichert. Kommt es beispielsweise zu einem Datenverlust, übernimmt den daraus entstehenden Schaden die Versicherung, vorausgesetzt, der Datenträger ist nicht austauschbar. Im privaten Bereich übernimmt die Versicherung die Haftung für Schäden an Smartphones, Musikanlagen und Entertainmentanlagen.

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Welche Leistungen in einer Elektronikversicherung enthalten sind

Gewöhnlich übernimmt die Versicherung alle Schäden, die durch ein unvorhergesehenes Ereignis zustande gekommen sind. Ebenso ist der Diebstahl der Sache, eine Explosion oder höhere Gewalt ein Grund für die Inanspruchnahme der Versicherung. Selbst wenn es zu einem Bedienungsfehler kommt, kann der Versicherte die Versicherung in Anspruch nehmen. Der Anbieter übernimmt schließlich die Reparaturkosten des Schadens oder beschafft das Gerät bei einem Totalverlust erneut, beziehungsweise bietet eine Ausgleichszahlung, die dem Neuwert des Gerätes entspricht. Zu den Leistungen der DFV geht es hier.

Welche Anlässe die Versicherung nicht übernimmt

Ist der Schaden grob fahrlässig verursacht worden, übernimmt die Versicherung die Schadenszahlung nicht. Ebenso sieht es im Falle eines Defektes aus, der durch Naturkatastrophen oder Krieg verursacht wurde. Des Weiteren lehnt die Versicherung den Ersatz gewisser Verschleißteile und Hilfs- und Betriebsstoffe ab. Hiermit möchte sich der Versicherer davor schützen, dass die Versicherung hauptsächlich zum Zwecke der Reparatur in Anspruch genommen wird. Mit dazu gehören übrigens auch Trommeleinheiten und Lichtquellen, die ohnehin mit der Zeit eines Austauschs bedürfen.

Alternative für das Unternehmen – Die Betriebsversicherung

Die Betriebsversicherung ist eine Versicherung, die sämtliche Sach- und Personenschäden übernimmt, die durch ein Unternehmen verursacht werden. Sie ist jedoch nicht dafür zur Rate zu ziehen, wenn betriebseigene Geräte einen Defekt erleiden und Ersatz gefordert wird. Zudem ist die Betriebsversicherung in vielen Fällen sehr viel teurer als eine Elektronikversicherung. Daher ist es für ein Unternehmen sehr sinnvoll, eher eine Elektronikversicherung abzuschließen. Die Betriebsversicherung ist dennoch unerlässlich für viele Betriebe.

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Alternative für Privatleute – Die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist mit einer bestimmten Versicherungssumme abgedeckt, die bei Schäden greift, die durch gewisse Umstände zustande kommen. Geht beispielsweise bei einem Umzug ein Möbelstück kaputt, übernimmt dies die Hausratversicherung. Allerdings sind etwas teurere Gegenstände wie der Fernseher nicht durch die Versicherung abgedeckt. Ebenso kommt es zu keiner Übernahme, wenn die Geräte durch höhere Gewalt beschädigt werden. Eine Elektronikversicherung ist daher auch für Privatleute sehr empfehlenswert.

Wie kommt die Versicherungssumme zustande

Die Versicherungssumme ist die Grundlage einer jeden Elektronikversicherung. Wichtig ist hierbei, dass man genau abschätzen kann, wie viel die Sachen wert sind. Denn ein Problem bei Elektronikgeräten ist, dass sie mit jedem Jahr, das sie altern, auch an Wert verlieren. Zudem manche Geräte nach ein paar Jahren nicht mehr auf dem Markt erhältlich sind. Hierfür wird dann ein Ersatz gesucht, der gleichwertig oder sogar besser ist. Die entsprechende Summe sollte aber von der Versicherung abgedeckt sein. Was die AXA ihren Kunden bieten kann auch unter https://gewerbeversicherung-kosten.de/axa-elektronikversicherung/.

Die Versicherungssumme verjährt nicht

Wenn man eine Elektronikversicherung abschließt, heißt dies nicht, dass innerhalb von ein paar Jahren die darin enthaltene Versicherungssumme sich senkt. Die Elektronikgeräte von Privatleuten verlieren mit der Zeit an Wert, weswegen dies anzunehmen wäre. Allerdings ist, je nach Laufzeit, auch nach drei oder vier Jahren noch der Wiederbeschaffungs- oder Neuwert aktuell, wenn ein Schaden gemeldet wird und ein Ersatz von der Versicherung beschafft werden muss.

Elektronikversicherungen für Privatleute oft in Elektronikfachmärkten erhältlich

Elektronikfachmärkte gehen immer mehr dazu über, beim Verkauf eines Elektrogerätes auch gleich eine Elektronikversicherung anzubieten. Da dieses Vorgehen aber meistens zwischen Tür und Angel stattfindet, sind die Versicherungen nur bei völliger Absicherung abzuschließen. Denn in den meisten Fällen hat der Versicherte nicht einmal die Zeit, sich sämtliche Bedingungen durchzulesen. Dies ist von vornherein schon keine gute Voraussetzung für den Abschluss einer seriösen und auch zuverlässigen Versicherung.

Woran sich die Versicherung beim Ersatz orientiert

Kommt es zu einem Schaden, ermittelt die Versicherung den aktuellen Listenpreis der Sache. Ist ein Teilschaden zu beheben, übernimmt sie dagegen sämtliche Reparaturkosten, die zur Wiederherstellung nötig sind. Darin sind bereits De- und Remontagekosten inbegriffen, ebenso wie die Transportkosten des Gerätes. Ist das Gerät auf dem Markt nicht mehr erhältlich, muss eine gleichwertige Sache geleistet werden, auch wenn diese auf einem technisch aktuelleren Stand ist.

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Weitere Dinge für den Vertragsabschluss

Es gibt gewisse Klauseln innerhalb der Elektronikversicherungen, die man beim Abschluss des Vertrages beachten sollte. Verleiht man beispielweise Smartphones, Notebooks oder Tablet-Computer als Unternehmer an seine Mitarbeiter, muss der Geltungsbereich klar definiert sein. Die Klausel 008 ist hierfür nützlich, die den Geltungsbereich regulär um beweglich eingesetzte Sachen erweitert. Des Weiteren ist es wichtig, dass man beim zusätzlichen Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung die Versicherungssumme erhöht, um eine Unterversicherung zu vermeiden.

Die richtige Laufzeit für Unternehmen

Für Unternehmen lohnt sich der Abschluss einer langfristigen Versicherung. Denn im Laufe der Jahre vermindert sich der Wert der meisten Anlagen nicht. Diese kosten alleine in der Anschaffung fünf- oder sechsstellige Beträge. Zudem sie stets auf dem aktuellen Stand der Technik gehalten werden. Eine Neuversicherung ist lediglich bei Neuanschaffung einer anderen Anlage sinnvoll. Daher kann die Laufzeit ruhig auf einige Jahrzehnte ausgelegt werden, da es sich für die Unternehmen lohnt, ihre Anlagen über diesen Zeitraum entsprechend zu versichern.

Laufzeit für Privatleute

Bei Privatleuten ist es so, dass die Elektronikgeräte oft mit der Zeit an Wert verlieren. Ein augenblicklich aktueller Computer ist bereits in einem oder zwei Jahren veraltet. Daher ist es empfehlenswert, die Elektronikversicherung nur über ein paar Jahre abzuschließen. Regulär bieten Versicherungen die Leistungen über drei bis fünf Jahre an. Für gewöhnlich genügt dieser Zeitraum auch für die Versicherung der Elektrogeräte, da sie meist danach, sofern es sich nicht um ein spezielles Modell handelt, viel weniger wert sind und die Neuanschaffung eher lohnt.

Vorsicht bei Doppelversicherungen

Beim Vertragsabschluss sollte man darauf achten, dass es zu keiner Doppelversicherung kommt. Eine Elektronikversicherung beinhaltet die gleichen Bestimmungen wie eine Inhaltsversicherung. Letztere wird von manchen Anbietern als gesonderte Versicherung angeboten. Eine Inhaltsversicherung ist jedoch für Dinge einsetzbar, welche eine Spezialversicherung erfordern und vom Versicherungsschutz regulär ausgeschlossen sind. Die Doppelversicherung lässt sich mittels einer bestimmten Klausel vermeiden.

Hard- und Software-Versicherungen

Viele Versicherungsanbieter erweitern ihr Angebot um eine sogenannte Hard- und Softwareversicherung. Sie schließen zusätzlich Hard- und Software ein, wenn man Computer oder Büroeinrichtungen versichern möchte. Wichtig ist dies besonders für Betriebe, die auf die Funktion dieser Geräte nicht verzichten können. Das Betriebssystem ist abgesichert, ebenso die Hardware. Das bedeutet, wenn der Drucker kaputt ist, wird dieser von der Versicherung ohne Weiteres ersetzt.

Bei der Notwendigkeit eines kurzfristigen Umzuges

Wenn es im Unternehmen zu einem Brand kam und man kurzfristig in ein anderes Gebäude umziehen muss, entstehen dem Unternehmen immer Mehrkosten. In vielen Versicherungen sind sogenannte Mehrkostenübernahmen inbegriffen. Das bedeutet, dass sofern Mehrkosten entstehen, weil das Unternehmen kurzfristig in ein anderes Gebäude umziehen musste, übernimmt dies die Versicherung. Es kommt zu keinem Ausfall beim Unternehmen und der reibungslose Ablauf innerhalb des Betriebes ist wieder gesichert.

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Ersatz ist bei den meisten Versicherungen gesichert

Wenn es zu einem Schaden kommt, ist es für Privatleute als auch Unternehmen schwierig, auf das defekte Gerät zu verzichten. Ist eine längere Phase der Reparatur erforderlich, kommt die Versicherung in den meisten Fällen dafür auf, indem sie ein Austauschgerät liefern oder eine Ausgleichszahlung leisten. Ob die jeweilige Versicherung diese Leistungen bieten, ist innerhalb der Papiere vermerkt. Auch beim Vertragsabschluss kann man diese Eigenschaft der Tarife ansprechen und somit eventuell bei Notwendigkeit einen Ersatz erhalten.

Was geschieht bei Arbeiten am Eigentum anderer

Auch in einem Reparaturbetrieb kommt es hin und wieder zu Fehlern, die Schäden an Fremdgeräten verursachen. Die Geräte sind das Eigentum anderer. Dementsprechend muss hierfür ein Schadenersatz geleistet werden. Die Elektronikversicherung sichert derartige Schäden ab, sofern das Gerät mit Einverständnis des Besitzers dem Reparaturbetrieb übergeben wurde. Lässt sich das Gerät nach dem Schaden nicht mehr reparieren, muss auch hierfür ein Ersatz geleistet werden.

Kündigungsrecht der Versicherung

Selbstverständlich hat der Versicherte jederzeit die Möglichkeit, die Versicherung wieder zu kündigen. Dies sollte allerdings innerhalb eines bestimmten Zeitraums geschehen. So verlangt beispielsweise jede Versicherung die Einhaltung einer vorgegebenen Kündigungsfrist. Wie lange diese ausfällt, ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Die korrekten Angaben hierüber lassen sich jedoch den Versicherungspapieren entnehmen, da der Versicherungsanbieter dazu verpflichtet ist, seinem Versicherten die entsprechende Frist mitzuteilen.

Immer mit dem aktuellen Tarif versichert

Für Unternehmen lohnt es sich, von Zeit zu Zeit die Tarife zu checken. Denn oftmals verändern sich die Konditionen und Leistungen innerhalb der Versicherungen und so hat der Versicherte jederzeit das Recht, innerhalb seiner Versicherung auch den Tarif zu wechseln. Dies ermöglicht ihm Einsparungen und die Anpassung an die aktuellen Bedingungen. In den meisten Fällen bedeutet ein solcher Wechsel keinen großen Aufwand und zusätzlich profitiert der Versicherte von dem neuen Tarif.

Elektronikversicherung sinnvoll

Für Unternehmen und Privatleute ist eine Elektronikversicherung sinnvoll. Denn manch teure Geräte im Privathaushalt sind ebenso wertvoll, wie die Maschinen für manche Unternehmen. Innerhalb der Betriebe sind die Versicherungen Standard, bei Privatleuten scheitert es zum Zustandekommen der Versicherung aufgrund des geringen Angebotes seitens der Versicherer. Dennoch gibt es genügend Unternehmen, die in ihrem Portfolio auch die Elektronikversicherung für Privatleute anbieten, die dann auch entsprechend sinnvoll ist.

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