Ratgeber

Wasserschaden Gewerbe Versicherung

Sei es durch eine Überschwemmung, einen Rohrbruch, Rückstau oder Wolkenbruch – von einem Wasserschaden werden Gewerbetreibende immer wieder betroffen. Im besten Fall übernimmt eine Versicherung den Wasserschaden, vorausgesetzt Sie haben eine. Im Gewerbe sollte dies allerdings die Regel sein. Wenn der Eigentümer keine Gebäudeversicherung und der Mieter keine Hausratversicherung abgeschlossen hat, trägt er jeweils die Kosten für den Wasserschaden selbst.

Wir helfen Unternehmen, Vereinen und Selbstständigen seit Jahren bei der Suche nach einer passenden Gewerbeversicherung. Dabei unterstützen wir Sie in allen Lebensphasen und bieten Ihnen eine individuelle Risikoanalyse. Dabei werden Sie notfalls auch vor dem Gericht vertreten.

Welche Versicherung für den Wasserschaden im Gewerbe aufkommt

Für die Deckung eines Wasserschadens im Gewerbe kommt eine Gebäudeversicherung, eine Hausrat- sowie eine Haftpflichtversicherung auf. Den Deckungsumfang und die Erfassung einer entsprechenden Versicherung zu umschreiben, ist sehr komplex. So ist der Deckungsumfang davon abhängig, welches Risiko der Versicherte im Einzelfall versichert hat. Manche Risiken können Sie als Versicherungsnehmer gegen eine entsprechende Prämienzahlung zusätzlich versichern. Diese sind kein Bestandteil einer Gebäude- oder Hausratversicherung. Dazu zählen beispielsweise Hochwasser oder Rückstau.

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Mieter und Vermieter haften für einen Wasserschaden im Gewerbe und sind versicherungspflichtig

Dem Mieter kann im Gewerbemietrecht ohne Weiteres eine Versicherungspflicht auferlegt werden. So wird der Mieter verpflichtet, für die von ihm eingebrachten Sachen im Rahmen einer Hausratversicherung eine Leitungswasserschadenversicherung abzuschließen. Gleichermaßen sollte sich auch der Vermieter im Mietvertrag verpflichten, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Diese beinhaltet regelmäßig auch die Leitungswasserschadenversicherung. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, die Versicherungsprämie auf den Mieter umzulegen.

Welche Risiken durch eine Leitungswasserschadenversicherung versichert sind

Die Leitungswasserschadenversicherung deckt in der Regel vornehmlich Schäden ab, die durch das Austreten von Leitungswasser aus den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung, aus dem mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen und Schläuchen der Wasserversorgung, aus Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung und Sprinkler- oder Berieselungsanlagen verursacht werden. Demzufolge sind somit nur Schäden durch Leitungswasser versichert, das durch Rohrbruch, Korrosion, Frost oder sonstige Undichtigkeiten ausgetreten ist.

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Geschäftsinhaltsversicherung für einen Wasserschaden im Gewerbe zu empfehlen

Die gewerbliche Inhaltsversicherung gehört im Prinzip zu den grundlegenden Versicherungen für jeden Unternehmer, Selbständigen und Freiberufler. Ohne den notwendigen Schutz könnten die entstanden Schäden zur Insolvenz führen. Denn ein Rohrbruch und der daraus resultierende Wasserschaden kann zu enormen Kosten führen und die Arbeitsräume beschädigen. Die Versicherung kommt für die Kosten für Reparatur, Ersatz und Instandsetzung auf.

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Ergänzende Leistungen in die Inhaltsversicherung aufnehmen gegen Wasserschaden durch Elementarschäden

Die Geschäftsinhaltsversicherung können Sie je nach Bedarf erweitern. Hierbei können die abzusichernden Risiken und die Versicherungssumme individuell aus das Risikoprofil des Unternehmens angepasst werden. Zu den wichtigsten Erweiterungen zählt die Absicherung gegen erweiterte Elementarschäden wie Überschwemmung oder Hochwasser. Eine solche Erweiterung lohnt sich vor allen Dingen dann, wenn sich die betrieblichen Räumlichkeiten des Versicherten in einem Gebiet mit erhöhter Elementarschadensgefahr befinden.

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