Ratgeber

Versicherung Transportgewerbe

Die Transportversicherung bietet einen Schutz für sämtliche Transportgüter bzw. Waren, die durch das Transportunternehmen transportiert werden. So handelt es sich um eine Güterversicherung, die nicht nur bei einem direkten Schaden schützt, sondern auch bei unberechtigten Forderungen der Kunden des Transportgewerbe. Abgedeckt werden die Gefahren bei Zwischenlagerung und Beförderung von Gütern.

Wir helfen Unternehmen, Vereinen und Selbstständigen seit Jahren bei der Suche nach einer passenden Gewerbeversicherung. Dabei unterstützen wir Sie in allen Lebensphasen und bieten Ihnen eine individuelle Risikoanalyse. Dabei werden Sie notfalls auch vor dem Gericht vertreten.

HDI Versicherung berichtet über Schutz für das Transportgewerbe

Laut HDI werden die Warentransportversicherung für Unternehmen und Firmenkunden, die in Eigenregie oder über Logistikdienstleister transportieren, die Verkehrshaftungsversicherung für Mitarbeiter als auch die Werkverkehrsversicherung mit eigenen oder gemieteten Transportmitteln unterschieden. Die Kosten der Haftpflicht können sich je nach Leistung unterscheiden. Informieren Sie sich bei uns auch zu zu den Themen Transportversicherung, Transportunternehmen, Frachtführerversicherung und Warentransportversicherung.

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Betriebliche Haftpflicht für Transport Unternehmen

Mitversichert werden üblicherweise sämtliche Waren, die vom versicherten Unternehmen transportiert werden. Die Transportversicherung sollte grundsätzlich auch mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen werden. Die Verkehrshaftungsversicherung schützt die Spedition auch bei einer Bergung, bei einem Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit dem Schaden, der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen Dritter. Der Versicherer bietet Kosten auch bei einer Klage gegen das Unternehmen. Die besten LKW Versicherungen für Kunden, Haftpflicht eröffnen, Kosten der Versicherung und Sieger.

Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV) untersucht die beste KFZ-Versicherung

Einen aktuellen Vergleich der Transportversicherung haben wir nicht ausmachen können, dafür jedoch eine Analyse der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien (DtGV), die die besten Kfz-Versicherungen ermittelt hat:

  1. Anbieter Score
    1. 83%
    2.14 | gut
    2. R+V24 82%
    2.19 | gut
    3.
    2.28 | gut
    4. DEVK 81%
    2.29 | gut
    5. CosmosDirekt 80%
    2.33 | gut
    6. Asstel 78%
    2.49 | gut
    7. ADAC 77%
    2.54 | befriedigend
    8. Europa 77%
    2.55 | befriedigend
    9. DA Direkt 76%
    2.57 | befriedigend
    10. wgv 76%
    2.61 | befriedigend
    11. Allianz 75%
    2.68 | befriedigend
    12. VHV 75%
    2.69 | befriedigend
    13. Axa 74%
    2.71 | befriedigend
    14. Sparkassen DirektVersicherung 74%
    2.71 | befriedigend
    15. Direct Line 74%
    2.74 | befriedigend
    16. Ergo Direkt 74%
    2.76 | befriedigend
    17. R+V 73%
    2.78 | befriedigend
    18. BavariaDirekt 73%
    2.82 | befriedigend
    19. Gothaer 71%
    2.92 | befriedigend
    20. HanseMerkur 70%
    3.00 | befriedigend
    21. HDI 68%
    3.16 | befriedigend
    22. Helvetia 66%
    3.28 | befriedigend
    23. Debeka 65%
    3.32 | befriedigend
    24. Versicherungskammer Bayern 64%
    3.37 | befriedigend
    25. Continentale 62%
    3.54 | ausreichend

Gewerbeversicherung 2023

Handelsgesetzbuch

„§ 425 Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung
(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
(2) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.“

Quelle: gesetze-im-internet.de/hgb/__425.html

Teilbereiche des Transportgewerbes

  1. Gü­ter­ver­kehr
    Per­so­nen­ver­kehr
    Un­ter­neh­men, In­fra­struk­tur, Fahr­zeug­be­stand
    Weiterführende Themen
    Bau­en
    Dienst­leis­tun­gen
    Ener­gie
    Gast­ge­wer­be, Tou­ris­mus
    In­dus­trie, Ver­ar­bei­ten­des Ge­wer­be
    Land- und Forst­wirt­schaft, Fi­sche­rei
    Hand­werk
    Un­ter­neh­men

Im Bereich Dienstleistung können folgende Betriebshaftpflichtversicherungen Franke und Bornberg überzeugen

„Handelsgesetzbuch
4. Buch – Handelsgeschäfte (§§ 343 – 475h)
4. Abschnitt – Frachtgeschäft (§§ 407 – 452d)
1. Unterabschnitt – Allgemeine Vorschriften (§§ 407 – 450)
§ 425
Haftung für Güter- und Verspätungsschäden. Schadensteilung
(1) Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.
(2) Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verhalten des Absenders oder des Empfängers oder ein besonderer Mangel des Gutes mitgewirkt, so hängen die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes davon ab, inwieweit diese Umstände zu dem Schaden beigetragen haben.“

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