Ratgeber

Einbruchversicherung Gewerbe Kosten ermitteln

Mit einer Einbruchversicherung können sich Gewerbetreibende gegen Einbrüche und daraus resultierenden Schäden schützen. Einbruchversicherungen bieten sich nicht nur für den Gewerbebetrieb an, auch private Personen können eine Einbruchsversicherung abschließen, um den Haushalt schützen zu können. Mitversichert werden nicht nur sämtliche Wertgegenstände, auch das Bargeld steht im Versicherungsschutz.

Wir helfen Unternehmen, Vereinen und Selbstständigen seit Jahren bei der Suche nach einer passenden Gewerbeversicherung. Dabei unterstützen wir Sie in allen Lebensphasen und bieten Ihnen eine individuelle Risikoanalyse.

AB WANN DIE EINBRUCHSVERSICHERUNG LEISTET

Mit einer Einbruchsversicherung können Versicherte das beruflich genutzt Gewerbe versichern. Das bezieht sich unter anderem auf die gewerblichen Räumlichkeiten wie Garagen, Gartenhäuser, Wohnhäuser, Wohnungen, Juweliere, Fabriken oder andere Geschäfte. Die Inhaltsversicherung greift sogar dann, wenn sich der Einbrecher in den Gewerberäumen und Fahrzeugen verstecken sollte und zu einem späteren Zeitpunkt den Diebstahl vornimmt. Weitere Informationen rund um die Inhaltsversicherung beim Einbruch, was Mieter und Vermieter noch beachten sollten und welche Schäden übernommen werden.

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WELCHE SCHÄDEN DIE EINBRUCHVERSICHERUNGEN ZAHLT

Ein Einbruch ist ein Tatbestand, der zumeist eine Sachbeschädigung, Diebstahl und Hausfriedensbruch voraussetzt. Versichert wird der Schaden, der sich im Zuge des Einbruchs an den Sachgegenständen des Versicherten ergibt. Auch nach schweren Fällen wie einen Einbruchsdiebstahl mit Waffen, bei einem Bandendiebstahl als auch inmitten des Wohnungseinbruchdiebstahls zahlt die Einbruchsdiebstahlversicherung. Es gilt der Grundtatbestand des § 242 und der Hausfriedensbruch nach § 123. Die Versicherung zahlt in der Regel auch dann, wenn die Einbrecher nicht gefasst werden kann.

SCHRITTE FÜR DIE GEWERBLICHEN EINBRUCHSVERSICHERUNGEN

Inmitten der Inhaltsversicherung sollten gewerbliche Schäden, die durch Einbrüche entstanden sind, gleich der Versicherung und der Polizei gemeldet werden. Das gilt auch für Mieter und Vermieter. Es sollte eine Aufstellung der entwendeten Sachen und Gegenstände aufgelistet werden. Versichert werden auch Schäden, wenn keine Rechnung vorliegt. In einem solchen Fall sollten andere Nachweise wie Fotografien oder andere Beweisführungen beim Einbruchversicherer eingehen.

INHALTVERSICHERUNG MIT SELBSTBEHALT FÜR DAS GEWERBE

Ähnlich wie bei der privaten Hausratversicherung ist der Einschluss einer Selbstbeteiligung stets sinnvoll. Im Falle eines Schaden im Gewerbebetrieb können die Gewerbeversicherten Beiträge sparen. Auch eine jährliche Zahlweise der Gewerbeversicherung ist hilfreich, um die Kosten in den Versicherungsprämien deutlich abzumindern. Weitere Infos rund um die Gewerbeversicherung und aktuelle Ereignisse können Sie unter Deutsche Gewerbeversicherung in Erfahrung bringen.

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